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Winterdienst­leistungen:

Unter Winterdienst versteht man das Erhalten der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie besteht darin, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) diese zu beseitigen.

Die Räumpflicht und die Streupflicht gehören zur Verkehrssicherungspflicht.








 
 
 
 
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