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Unterhaltsreinigung bezeichnet die regelmäßige Reinigung von Räumlichkeiten in festen Zeitabständen, um eine hygienische Umgebung aufrechtzuerhalten. Dabei werden typischerweise Böden, Oberflächen, Möbel und Sanitäranlagen gereinigt sowie Abfall und Staub entfernt.
Typische Arbeiten der Unterhaltsreinigung sind Staubsaugen, Staubwischen, Fußboden wischen, Nassreinigung der Sanitärbereiche, die Abfallbeseitigung sowie das Entstauben der Fußleisten. In der Küche gehören die Reinigung der Arbeitsflächen, der Spüle sowie aller Gerätefronten dazu.
Im Zuge der professionellen Grundreinigung werden hartnäckige Verschmutzungen von Böden und Oberflächen entfernt, die bei der täglichen Oberflächen- und Sichtreinigung (meist aus zeitlichen Gründen) nicht zu meistern sind.
Die Grundreinigung umfasst folgende Leistungen: Gründliche Reinigung des Fußbodens unter Wegrücken der beweglichen Gegenstände. Schutz- und Verschließschichten sind zu entfernen und die Beschichtung nach der Reinigung zu erneuern. Die Beschichtung ist mindestens zweimal aufzutragen.
Die Sonderreinigung umfasst alle Maßnahmen, die über eine übliche Unterhaltsreinigung hinausgehen. Die Entfernung von besonderen und vor allem hartnäckigen Verschmutzungen wie Graffitis oder die Reinigung von Anlagen mit besonderen Hygienevorschriften kann in diesem Rahmen erfolgen.
Unter Büroreinigung versteht man die Reinigung von Arbeitsräumen, in denen unterschiedliche verwaltungstechnische und informationsbasierte Arbeiten eines Unternehmens, eines Betriebes, einer Organisation oder einer Behörde durchgeführt werden.
Treppenhausreinigung bezeichnet die regelmäßige und ordnungsgemäße Säuberung der gemeinschaftlich genutzten Flächen eines Mehrparteienhauses, wie Treppen, Flure und Eingangsbereiche, und ist ein zentraler Bestandteil der Hausordnung, um das gepflegte Erscheinungsbild der Liegenschaft zu bewahren.
Zum Umfang einer Treppenhausreinigung gehört u.a.: Treppenhaus fegen und nass wischen. Treppengeländer abwischen. Handlauf abwischen.
Bei der Glasreinigung werden Verunreinigungen, Anhaftungen und Verschmutzungen aller Art von Glasflächen gründlich entfernt. Die Reinigung der Glasflächen erfolgt mittels händischer, mechanischer oder maschineller Arbeitsschritte sowie unter Verwendung geeigneter Fensterreinigungsmittel und Glasreiniger.
Zur Glasreinigung gehören: Fensterreinigung mit oder ohne Rahmen, Reinigung von Glastüren, -trennwänden, Reinigen von Glasbausteinen, Reinigen von Industrieverglasungen, Wintergärten, Reinigung von Glasdächern und sonstigen Glaskonstruktionen sowie Schaufensterreinigung.
Unter Fassadenreinigung versteht man das Reinigen von Fassaden aller Art. Aufgrund der verschiedenen Fassadenarten wie z. B. Stein, Metall oder Glasfassade, historisches Gemäuer oder Hightech-Fassade ist die Wahl des richtigen Gebäudereinigers bei der Fassadenreinigung besonders wichtig.
Mit einer Fassade ist die Außenhülle eines Gebäudes gemeint, die vielen Einflüssen wie Witterung, Abgasspuren oder auch Graffitis sowie Taubenkot ausgesetzt ist. Durch eine Fassadenreinigung werden diese Spuren wirksam beseitigt und die einwandfreie Funktion der Fassade wiederhergestellt und gesichert.
Baugrobreinigung wird auch Bauzwischenreinigung bezeichnet und findet bereits im Laufe der Bauphase statt. Anfallende Aufgaben sind u.a.: Bauschutt wie Steine, Holzteile oder Mörtelreste entsorgen. Grobe Verschmutzungen, anfallenden Baumüll und Verpackungsmaterialien entfernen. Baumüll und Verbrauchsmaterialien fachgerecht entsorgen.
Die Bauschlussreinigung wird auch als Baufeinreinigung oder Bauendreinigung bezeichnet. Sie ist die abschließende Reinigungsarbeit nach Ende der gesamten Baumaßnahme und umfasst das gesamte Objekt. Hier wird nicht nur der grobe Dreck und Müll beseitigt, der bei jeder Bauarbeit anfällt, sondern auch verdeckter und unauffälliger Schmutz entfernt. Die Bauschlussreinigung entspricht die der Grundreinigung.